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Fahrzeugbewertungen und Wertgutachten
Ein Wertgutachten hält den Zustand eines Fahrzeugs an einem Stichtag fest und ordnet ihn in den Markt ein. Es ist eine fachliche Werteinschätzung, kein garantierter Verkaufserlös.
Wofür ein Wertgutachten gebraucht wird
Typische Anlässe sind ein Verkauf unter Privatleuten, eine Auseinandersetzung, in der der Fahrzeugwert eine Rolle spielt, oder der Wunsch, Ausstattung und Zustand unabhängig beschreiben zu lassen.
Wir bewerten das konkrete Fahrzeug: Laufleistung, Pflege, Vorschäden, Ausstattung und der am Stichtag erkennbare Markt. Eine spätere Preisverhandlung ersetzt das Gutachten nicht.
Was wir nicht tun
Wir legen keinen Kaufpreis fest, den ein Käufer akzeptieren muss, und wir teilen kein Vermögen. Wenn aus dem Wert rechtliche Folgen folgen, etwa in einer Erbschaft oder bei einer Trennung, gehört die rechtliche Bewertung zu einem Anwalt oder Notar.
* Bei einem unverschuldeten Unfall mit voller Haftung der Gegenseite trägt in der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten des Sachverständigengutachtens. Bei einer Haftungsquote geschieht das anteilig. Bei geringfügigen Bagatellschäden kann ein Kostenvoranschlag ausreichen, sodass Gutachterkosten nicht erstattet werden. Bei Kasko- und Eigenschäden gelten die Bedingungen des jeweiligen Vertrags. Eine Zahlung der Versicherung ist nicht garantiert. Dies ist keine Rechtsberatung.
Fragen zu dieser Leistung
Ist der ermittelte Wert der Preis, den ich erzielen muss?
Nein. Das Gutachten beschreibt einen nachvollziehbaren Wert zum Stichtag. Der tatsächlich erzielte Preis hängt von Käufer, Zeitpunkt und Verhandlung ab.