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Unfallgutachten bei einem Haftpflichtschaden
Nach einem unverschuldeten Unfall dokumentieren wir den Schaden an Ihrem Fahrzeug unabhängig. Das Büro ist in Dortmund. Zur Besichtigung kommen wir zu Ihnen ins Ruhrgebiet und nach NRW.
Was das Gutachten festhält
Ein Unfallgutachten beschreibt den Schaden und setzt ihn in nachvollziehbare Positionen um: Reparaturweg und Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert, Restwert sowie eine Einordnung, ob eine merkantile Wertminderung und ein Nutzungsausfall zu prüfen sind.
Kalkuliert wird nach dem konkreten Fahrzeug, nicht nach einem Pauschalpreis. Sensoren, Halter, Lack und verdeckte Schäden gehören dazu, soweit die Besichtigung sie hergibt oder ein weiterer Öffnungsaufwand erforderlich ist.
Kosten und Abrechnung
Bei voller Haftung der Gegenseite trägt in der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung die Gutachterkosten. Auf Wunsch rechnen wir unser eigenes Honorar per Abtretung direkt mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung ab. Damit regulieren wir nicht Ihren übrigen Schaden. Die Durchsetzung Ihrer Ansprüche ist einem Rechtsanwalt vorbehalten.
Bei einem unverschuldeten Unfall mit voller Haftung der Gegenseite trägt in der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten des Sachverständigengutachtens. Bei einer Haftungsquote geschieht das anteilig. Bei geringfügigen Bagatellschäden kann ein Kostenvoranschlag ausreichen, sodass Gutachterkosten nicht erstattet werden. Bei Kasko- und Eigenschäden gelten die Bedingungen des jeweiligen Vertrags. Eine Zahlung der Versicherung ist nicht garantiert. Dies ist keine Rechtsberatung.
Ablauf
Sie erreichen uns 24/7. Einen Termin zur Besichtigung erhalten Sie in 24 Stunden, bei Ihnen, in der Werkstatt oder an einem anderen geeigneten Ort. Das Gutachten geht an Sie und auf Wunsch an Ihre Versicherung oder an den Rechtsanwalt Ihrer Wahl.
Die Durchsetzung Ihrer übrigen Ansprüche ist keine Aufgabe des Sachverständigen. Dafür ist ein Fachanwalt für Verkehrsrecht zuständig.
* Bei einem unverschuldeten Unfall mit voller Haftung der Gegenseite trägt in der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten des Sachverständigengutachtens. Bei einer Haftungsquote geschieht das anteilig. Bei geringfügigen Bagatellschäden kann ein Kostenvoranschlag ausreichen, sodass Gutachterkosten nicht erstattet werden. Bei Kasko- und Eigenschäden gelten die Bedingungen des jeweiligen Vertrags. Eine Zahlung der Versicherung ist nicht garantiert. Dies ist keine Rechtsberatung.
Fragen zu dieser Leistung
Ersetzt das Gutachten einen Anwalt?
Nein. Das Gutachten ist die technische Grundlage. Ob und wie Ansprüche geltend gemacht werden, entscheidet ein Rechtsanwalt. Wir geben keine Rechtsberatung.
Muss ich vor der Besichtigung reparieren lassen?
Nein. Lassen Sie das Fahrzeug so, wie es nach dem Unfall steht, und reinigen Sie die Schadenstelle nicht. So bleiben Spuren und Anbauteile nachvollziehbar.