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Weitere Sachverständigenleistungen

Nicht jeder Auftrag braucht den vollen Umfang eines Haftpflichtgutachtens. Für kleinere Schäden und für die reine Dokumentation gibt es schlankere Formen.

Kurzgutachten und Kostenvoranschlag

Liegt der Schaden erkennbar im Bereich eines Bagatellschadens, genügt oft ein Kostenvoranschlag der Werkstatt. Ein Kurzgutachten kommt in Betracht, wenn eine unabhängige Einordnung nötig ist, der volle Gutachtenumfang aber nicht. In der Rechtsprechung wird bei Haftpflichtschäden häufig eine Größenordnung von etwa 750 Euro als Orientierung genannt. Das ist keine feste Grenze.

Ob die Kosten eines Gutachtens erstattet werden, hängt vom Haftungsfall ab. Bei geringfügigen Schäden kann die Erstattung entfallen.

Beweissicherung

Wenn der Schadenzustand festgehalten werden muss, bevor repariert, zerlegt oder gereinigt wird, dokumentieren wir ihn fotografisch und schriftlich. Die Aufnahme ist eine nachvollziehbare Grundlage. Sie ist kein Gerichtsurteil und ersetzt kein Beweisverfahren.

Technische Prüfungen über den sichtbaren Umfang hinaus, etwa das Öffnen von Bauteilen, beauftragen Sie gesondert. Wir sagen vorab, was ohne Öffnen erkennbar ist.

* Bei einem unverschuldeten Unfall mit voller Haftung der Gegenseite trägt in der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten des Sachverständigengutachtens. Bei einer Haftungsquote geschieht das anteilig. Bei geringfügigen Bagatellschäden kann ein Kostenvoranschlag ausreichen, sodass Gutachterkosten nicht erstattet werden. Bei Kasko- und Eigenschäden gelten die Bedingungen des jeweiligen Vertrags. Eine Zahlung der Versicherung ist nicht garantiert. Dies ist keine Rechtsberatung.

Fragen zu dieser Leistung

Ist eine beweissichere Dokumentation vor Gericht automatisch bindend?

Nein. Sie macht den Zustand zum Aufnahmezeitpunkt nachvollziehbar. Ob und wie sie in einem Verfahren verwendet wird, entscheiden die Beteiligten und das Gericht.