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Gutachten zur Leasingrücknahme

Vor der Rückgabe lässt sich der Zustand unabhängig beschreiben. Das schafft eine klare Gesprächsgrundlage mit Leasinggeber oder Werkstatt. Den Vertrag legen wir nicht aus.

Was dokumentiert wird

Wir nehmen Gebrauchsspuren, Schäden, fehlende Teile und vorhandene Vorschäden auf und trennen erkennbare Unfallschäden von üblicher Abnutzung, soweit das am Fahrzeug sichtbar ist.

Ob eine Position nach dem Leasingvertrag zu erstatten ist, entscheidet der Vertrag und im Streit ein Anwalt. Das Gutachten liefert die Zustandsbeschreibung, nicht die Vertragsauslegung.

Zeitpunkt

Sinnvoll ist die Aufnahme, bevor nachgebessert oder aufbereitet wird. Sie erreichen uns 24/7, der Besichtigungstermin folgt in 24 Stunden.

* Bei einem unverschuldeten Unfall mit voller Haftung der Gegenseite trägt in der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten des Sachverständigengutachtens. Bei einer Haftungsquote geschieht das anteilig. Bei geringfügigen Bagatellschäden kann ein Kostenvoranschlag ausreichen, sodass Gutachterkosten nicht erstattet werden. Bei Kasko- und Eigenschäden gelten die Bedingungen des jeweiligen Vertrags. Eine Zahlung der Versicherung ist nicht garantiert. Dies ist keine Rechtsberatung.

Fragen zu dieser Leistung

Können Sie Minderwerte aus dem Leasingvertrag streichen?

Nein. Wir beschreiben den Zustand. Welche Berechnung der Leasingvertrag vorsieht und was geschuldet ist, ist eine rechtliche Frage.